Gute Vorsätze werden zum Jahreswechsel gerne getroffen und scheinen von Monat zu Monat unerreichbarer.
Gute Vorsätze werden dann korrigiert und letztendlich doch wieder auf das neue Jahr verschoben. Kann man machen – muss man aber nicht.
Den guten Vorsatz, sich die staatlichen Förderungen1 zu sichern, sollten Sie noch vor dem 31. Dezember realisieren.
Die LBS ist Ihr kompetenter Partner rund ums Bauen, Wohnen und Finanzieren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen und Verwendungsregeln.
2 175 Euro Riester-Grundzulage pro Jahr, zzgl. 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr und 45 Euro Wohnungsbauprämie ab 16 Jahren pro Jahr.