Erfolgreiche technische Fusion Ihrer Sparkasse

Wir sind gemeinsam weiter für Sie da!

Erfolgreiche technische Fusion Ihrer Sparkasse

Wir sind gemeinsam weiter für Sie da!

Seit dem 19.10.2025 ist Ihre neue Sparkasse Mitten im Sauerland auch technisch zusammengewachsen. Wir sind auch künftig in allen Finanzangelegeheiten für Sie da.

Tipp: Viele Fragen werden auch in unseren Fusionsinformationen beantwortet.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund um unsere Fusion  

Am Wochenende 17.10. - 19.10.2025 erfolgte die technische Fusion.

Hier finden Sie eine Themenübersicht zu den verschiedensten Fragen & Antworten:

Besonderheiten am Fusionswochenende

Hinweise nach dem Fusionswochenende

Allgemeine Fragen

Bankverbindung und Zahlungsverkehr

Karten

Online-Banking

Firmenkunden

Ihr Kontakt zu uns

Besonderheiten am Fusionswochenende

Funktioniert am Fusionswochenende meine Sparkassen-Card (Debitkarte)?

Von Freitag, den 17. Oktober ab 18 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 19. Oktober 2025 gegen 18 Uhr sind bargeldlose Zahlungen per Sparkassen-Card zeitweise nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie die Sparkassen-Card nicht an der Kasse zum Einkaufen einsetzen können.

Bitte versorgen Sie sich rechtzeitig vor der Umstellung mit Bargeld und zahlen Sie am Fusionswochenende per Kreditkarte oder in bar!

Kann ich am Fusionswochenende mit meiner Kreditkarte im Geschäft bezahlen?

Ja, die Nutzung Ihrer Kreditkarte ist am Fusionswochenende uneingeschränkt möglich. Daher empfehlen wir, an diesem Wochenende im Handel per Kreditkarte zu zahlen.

Funktionieren am Fusionswochenende die Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker?

Ein- und Auszahlungen bei Banken und Sparkassen im In- und Ausland sind zeitweise nicht möglich. Sämtliche Kontoauszugsdrucker und SB-Geräte stehen zeitweise nicht zur Verfügung. 

Kann ich am Fusionswochenende das Online-Banking und die Sparkassen-App nutzen?

Das Online-Banking und die Sparkassen-Apps (App Sparkasse, App Sparkasse Business, S-Invest App) stehen von Freitag, 17. Oktober ab 18 Uhr bis einschließlich Sonntag, 19. Oktober 2025 nicht zur Verfügung. Bitte beachten Sie dies in Ihrer Planung, falls Sie z.B. eine Überweisung tätigen müssen. Selbstverständlich werden Lastschriften weiterhin eingelöst und Daueraufträge wie geplant ausgeführt. 

Kann ich am Fusionswochenende Wertpapiergeschäfte erledigen?

Unser Wertpapiergeschäft steht Ihnen am Fusionswochenende nicht zur Verfügung. Offene Limit-Orders und Zeichnungsaufträge bleiben bestehen.

Ich bin zum Zeitpunkt der Umstellung im Urlaub. Worauf muss ich achten?

Bitte halten Sie im In- und Ausland über diesen Zeitraum ausreichend Bargeld in der entsprechenden Währung vor. Wenn Sie in dieser Zeit im Urlaub sind und eine Alternative zur Bezahlung mit der Sparkassen-Card benötigen, kann unsere Kreditkarte die Lösung sein. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gern.

Hinweise nach dem Fusionswochenende

Wo finde ich nach dem Fusionswochenende den Zugang zu meinem Online-Banking?

Ab Montag, 20. Oktober 2025, nutzen Sie bitte die Adresse www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de.

Falls Sie die Internetseite bzw. den Online-Banking Login der ehemaligen Sparkasse Arnsberg-Sundern oder der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland als Favorit / Lesezeichen in Ihrem Browser gespeichert haben, ändern Sie bitte den Link auf die neue Adresse www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de ab. 

Was muss ich nach dem Fusionswochenende in den Sparkassen-Apps beachten?

App Sparkasse und App Sparkasse Business

Beim ersten Starten der App Sparkasse und der App Sparkasse Business ab dem 20. Oktober 2025 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Dieser startet direkt nach dem Öffnen der Sparkassen-App. Bitte halten Sie hierfür Ihren Anmeldenamen sowie Ihre Online-Banking-PIN bereit und stellen Sie sicher, dass Sie die App mit App-Passwort, Touch ID oder Face ID öffnen können. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die App Sparkasse im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Ihr Smartphone gegebenenfalls neu. Eine Anleitung zum Fusionsassistenten finden Sie hier.

S-Invest-App
Die Daten in Ihrer bestehenden S-Invest App können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die S-Invest App und installieren diese nach dem 19. Oktober 2025 neu, um Ihre vorhandenen Depots hinzuzufügen. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

S-pushTAN-App
Die App steht Ihnen ohne Neuinstallation wie bisher zur Verfügung. Sollte die App dennoch nicht funktionieren, fordern Sie bitte unter dem Menü­punkt „Verbindungen“ / „Verbindung hinzufügen“ einen neuen Registrie­rungsbrief an. 

Allgemeine Fragen

Bleiben die Bedingungen meiner Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depots etc. gleich?

Alle Verträge mit unseren Verbundpartnern (LBS, Provinzial, Deka, S-Kreditpartner, usw.) werden übernommen. Sollten Ihre Verträge von Veränderungen betroffen sein, werden wir Sie informieren.

Ich bin Provinzial-Kunde. Was passiert mit meinem Vertrag?

Die Daten zu den - von der Sparkasse Arnsberg-Sundern (Hochsauerland)- betreuten Verträgen werden wir zum 01.10.2025 allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der fusionierten Sparkasse Mitten im Sauerland zur Verfügung stellen. Damit ist auch zukünftig Ihre optimale Beratung und Betreuung gewährleistet. 

Versicherungsverträge, die bei anderen Vertriebspartnern wie Geschäftsstellen, Sparkassen und Maklern betreut werden, sind von der Übertragung nicht betroffen.

Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, Ihren Widerspruch schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens an Herrn Ansgar Rüther (Sparkasse Mitten im Sauerland, z. H. Leiter Versicherungscenter Ansgar Rüther, Winziger Platz 6, 59872 Meschede) oder ansgar.ruether@sparkasse-mis.de) zu erteilen. Die betroffenen Versicherungsverträge werden dann vor der Übertragung auf den Direktbestand der Provinzial übertragen. Alternativ können Sie uns auch einen Betreuer Ihrer Wahl benennen.

Ich bin Kunde/Kundin von mehreren Sparkassen. Was muss ich beachten?

Da Sie als Kundin und Kunde nach der technischen Fusion für die erste Zeit dann doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt. Wir kommen auf Sie zu.

Ändert sich meine Beraterin oder mein Berater in der Sparkasse?

Grundsätzlich behalten Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Unabhängig von einer Fusion kann es aus organisatorischen Gründen natürlich immer einmal zu einem Wechsel in der Zuordnung der persönlichen Beraterin oder des persönlichen Beraters kommen.

Gibt es durch die Fusion einen Personalabbau?

Nein – im Gegenteil: Ein Ziel der Fusion ist die Gewinnung und die Bindung von Arbeitskräften durch die Sparkasse als eine leistungsfähige, attraktive Arbeitgeberin, die im gesamten Hochsauerlandkreis und in der Gemeinde Finnentrop vertreten ist.

Bisher hat die Sparkasse immer viel für unsere Vereine, soziale und kulturelle Einrichtungen etc. getan. Bleibt das so?

Versprochen! Das regionale Engagement im Bereich Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft bleibt auch nach der Fusion unsere gemeinsame Herzensangelegenheit.

Zudem bleiben sowohl die Stiftungen bestehen und stellen ebenfalls die nachhaltige Förderung der Region sicher.

Bankverbindung und Zahlungsverkehr

Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?

Ab Montag, 20. Oktober 2025, gilt für die gesamte Sparkasse Mitten im Sauerland die einheitliche Bankleitzahl 466 500 05. Die Konten und Depots der Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland und der Sparkasse Mitten im Sauerland (alt) erhalten daher eine neue IBAN (Internationale Kontonummer) und eine neue BIC (Internationale Bankleitzahl). Diesen finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer Sparkassen-App. Bitte informieren Sie auch alle Verfügungsberechtigten.

In Einzelfällen kann es sein, dass sich zudem Kontonummern als Bestandteil Ihrer IBAN ändern. Wenn Ihr Girokonto davon betroffen ist, informieren wir Sie Mitte September persönlich per Brief. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch und kostenlos eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns.

Wenn sich Ihre Kontonummer nicht ändert, können Sie Ihre bisherige Sparkassen-Card weiternutzen.

Wie lautet die neue Bankleitzahl/BIC?

Ab Montag, 20. Oktober 2025, gilt für die gesamte Sparkasse Mitten im Sauerland die einheitliche Bankleitzahl 466 500 05 und die BIC (Internationale Bankleitzahl) WELADED1ARN. Daher ändert sich die IBAN (Internationale Kontonummer) der Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland und der Sparkasse Mitten im Sauerland (alt). Diese sowie die BIC finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos.

Bitte benutzen Sie die neue Bankleitzahl und IBAN nicht vor dem 20. Oktober 2025.

Werden Zahlungen an meine alte Kontonummer weitergeleitet?

Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten Kontonummer/IBAN/BLZ eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gutschriften und Lastschriften daher nicht. Bitte denken Sie dennoch daran, Ihre neuen Kontodaten an Zahlungspartner weiterzugeben. Bei vielen Zahlungs­verkehrs­partnern können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im jeweiligen Online-Portal hinterlegen.

Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihre Zahlungsverkehrspartner schriftlich mit diesem Musterschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren.

Was passiert mit Daueraufträgen?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bestehende Daueraufträge stellen wir automatisch für Sie um.

Was passiert mit meinen Freistellungsaufträgen?

Uns erteilte Freistellungsaufträge werden ohne Änderungen der Sparkassen übertragen und bleiben weiterhin gültig. Sollten Sie beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.

Was geschieht mit Vordrucken?

Ihre alten Zahlungsverkehrsvordrucke (Überweisungen und Scheckvordrucke) können Sie bis zum 19. Oktober 2025 verwenden. Ab dem 20. Oktober 2025 können nur noch die neuen Vordrucke verwendet werden, die Sie über Ihre Geschäftsstelle erhalten.

Benötige ich ein neues Sparbuch, auf dem der Name Sparkasse Mitten im Sauerland eingedruckt ist?

Nein. Alle ausgegebenen Sparbuchurkunden behalten ihre volle Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden. Alle Zahlungen werden auf die richtige Kontonummer übertragen.

Gibt es Änderungen bei Depots?

Ihr Depot sowie weitere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die Depotnummern werden im Rahmen der technischen Zusammenführung vom 17. bis 19. Oktober 2025 angepasst. Ab dem 20. Oktober 2025 sehen Sie Ihre neue Depotnummer in Ihrem Online-Banking oder erhalten diese telefonisch in unserem KundenServiceCenter.

Karten

Benötige ich eine neue Sparkassen-Card?

Die meisten Kundinnen und Kunden können die bisherigen Sparkassen-Cards der ehemaligen Sparkasse Arnsberg-Sundern, der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland und der Sparkasse Mitten im Sauerland (alt) trotz der alten Sparkassenbezeichnung und ggf. der alten IBAN uneingeschränkt bis zum Ablaufdatum mit ihrer bisherigen Geheimzahl weiter nutzen.

In einigen Fällen kann es sein, dass sich Kontonummern ändern (siehe „Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?“). Betroffene Kundinnen und Kunden informieren wir Mitte September persönlich per Brief. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch auch eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns. Der Austausch ist für Sie kostenlos. Die vorgegebene PIN können Sie ab dem 20. Oktober 2025 an allen Geldautomaten in Ihre Wunsch-Geheimzahl ändern. Wenn Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mobil via Handy oder Smartwatch bezahlen, wird bei Austausch der Karte die dazugehörige digitale Sparkassen-Card automatisch aktualisiert.

Was muss ich beachten, wenn ich mich im Oktober im Ausland befinde?

Denken Sie bitte daran, Ihre bisherige und Ihre neue Sparkassen-Card mit ins Ausland zu nehmen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Ihre Kreditkarte können Sie im Ausland ohne Einschränkungen nutzen.

Benötige ich eine neue Kreditkarte?

Nein. Alle Kreditkarten bleiben bis zum turnusmäßigen Austausch gültig. Erst wenn Ihre aktuelle Karte abläuft, erfolgt die Umstellung auf den neuen Namen der Sparkasse. Wie üblich erhalten Sie bei Ablauf Ihrer aktuellen Kreditkarte automatisch eine neue Karte mit einer neuen Kartennummer.

An wen wende ich mich, wenn ich meine Karte sperren lassen muss?

Am Wochenende vom 17. bis 19. Oktober 2025 können Sie Ihre Karte nicht über das Online-Banking, sondern nur über die allgemeine Sperr-Rufnummer 116 116 sperren lassen.

Online-Banking

Wie erreiche ich mein Online-Banking?

Ab Montag, 20. Oktober 2025, nutzen Sie bitte die Adresse www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de.

Falls Sie die Internetseite bzw. den Online-Banking Login der ehemaligen Sparkasse Arnsberg-Sundern oder der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland als Favorit / Lesezeichen in Ihrem Browser gespeichert haben, ändern Sie bitte den Link auf die neue Adresse www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de ab. 

Was sind meine Zugangsdaten?

Im Regelfall können Sie sich wie gewohnt mit Ihrem bekannten Anmeldenamen sowie Ihrer Online-Banking-PIN einloggen. Wenn Sie das chipTAN-Verfahren nutzen, verwenden Sie dafür bitte ab dem 20. Oktober 2025 Ihre neue Sparkassen-Card.

In Einzelfällen kann es nach der technischen Fusion zu Dopplungen beim Anmeldenamen kommen. In diesen Fällen informieren wir Sie im Vorfeld postalisch über das weitere Vorgehen. Ab dem 20. Oktober 2025 können Sie sich auf Wunsch einen neuen Anmeldenamen in den Einstellungen Ihres Online-Bankings vergeben.

Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 20. Oktober 2025 erreichen Sie die Sparkasse Mitten im Sauerland unter der einheitlichen Internetadresse www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de.

Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse www.sparkasse-arnsberg-sundern.de oder www.sparkasse-hochsauerland.de aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden.

Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des Online-Banking-PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

Was geschieht mit meinen Vorlagen und terminierten Überweisungen?

Vorlagen, die Sie im Online-Banking  angelegt haben, werden in das Online-Banking der Sparkasse Mitten im Sauerland überführt.

Terminierte Überweisungen, die Sie vor der Fusion im Online-Banking erfasst haben, werden selbstverständlich auch dann korrekt ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum nach der technischen Fusion liegt.

Gibt es Einschränkungen bei meinem Finanzplaner?

Nach der technischen Fusion wird es etwa eine Woche dauern, bis die folgenden Funktionen wieder zur Verfügung stehen:

Umsatzkategorisierung
Verschlagwortung von Umsätzen
Finanzauswertung
Kontostandsprognose
Budgetierung und Budget-Benachrichtigungen
Search-As-You-Type-Suche im Empfängerfeld der Überweisung

Ab wann kann ich die Daten der Verbundpartner wieder sehen?

Vertragsdaten unserer Verbundpartner (LBS, Wertpapierbestände) stehen in der App ab Montag, 20. Oktober 2025, im Laufe des Tages wieder zur Verfügung.

Ich nutze ein externes Programm für den Zahlungsverkehr. Was muss ich beachten?

Sollten Sie PC-Programme für Ihren Zahlungsverkehr einsetzen, müssen Sie Ihre Auftraggeberdaten (Bankleitzahl und ggf. Kontonummer) darin anpassen. Die Bankleitzahl der Sparkasse Mitten im Sauerland lautet: 46650005, die BIC ist WELADED1ARN.

Ich habe Probleme mit dem Online-Banking. Wer hilft mir weiter?

Bei Fragen können Sie sich online per Kontaktformular über unsere Homepage, per E-Mail über info@sparkasse-mis.de oder telefonisch unter 0291 208-0 an uns wenden (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr).

Ich nutze Online-Brokerage. Was muss ich beachten?

Das Online-Brokerage steht von Freitag, 17. Oktober 2025, 16:30 Uhr, bis Sonntag, 19. Oktober 2025, nicht zur Verfügung. Ab Montag, 20. Oktober 2025 stehen Ihnen die Funktionen wieder zur Verfügung.

Ich hatte Konten und Online-Banking Zugriff in mehreren Häusern. Muss ich etwas tun?

Ihre Konten werden in den Wochen nach der Fusion in einem gemeinsamen Online-Banking-Zugang zusammengefasst und der überflüssige Zugang gelöscht. Falls Sie hiervon betroffen sind, werden wir Sie rechtzeitig über notwendige Schritte informieren und Sie bei der Sicherung Ihrer Postfachinhalte unterstützen.

Apps

Was muss ich in der App Sparkasse und App Sparkasse Business beachten?

Beim ersten Starten der App Sparkasse und der App Sparkasse Business ab dem 20. Oktober 2025 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die App Sparkasse im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Ihr Smartphone gegebenenfalls neu. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. 

Eine Anleitung zum Fusionsassistenten finden Sie hier.

Ich kann die App Sparkasse nicht mehr öffnen, da ich mein App-Passwort vergessen habe. Was nun?

Wenn Sie Ihr App-Passwort vergessen haben, setzen Sie die App bitte zurück. Im Anschluss müssen Sie Ihre Konten neu einrichten. Bitte geben Sie dann unsere neue BLZ 466 500 05 ein. 

Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN vergessen haben, können Sie diese in der Sparkassen-App oder auf unserer Internetseite über den Punkt „Zugangsdaten vergessen?“ zurücksetzen.

Funktionieren meine Kontowecker weiterhin?

Kontowecker, die per E-Mail oder SMS versendet werden, funktionieren weiterhin. Für Kontowecker, die per push-Nachricht an die App Sparkasse ausgespielt werden, gilt folgendes:Nachdem Sie den Umstellungsassistenten für Ihre Konten durchlaufen haben, müssen Sie die push-Adresse neu anlegen. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:

1. Neue push-Adresse registrieren: Klicken Sie hierfür in der App Sparkasse auf „Profil“ > „Kontowecker“ und dann rechts oben auf „Registrieren“.
2. Neue push-Adresse zuordnen: Warten Sie einige Minuten, bevor Sie unter „Profil“ >„Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.

Was kann ich tun, wenn ich keine Umsatzdaten mehr sehen kann?

In einigen Fällen kann es passieren, dass Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland und der Sparkasse Mitten im Sauerland (alt) ihre Umsatzdaten nicht mehr in der App Sparkasse einsehen können. Nutzen Sie in diesen Fällen bitte das Online-Banking über unsere Internetseite.

Was muss ich in der S-Invest App tun?

Die Daten in Ihrer bestehenden S-Invest App können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die S-Invest App und installieren diese nach dem 19. Oktober 2025 neu, um Ihre vorhandenen Depots hinzuzufügen. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN aller Depots bereit. Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

Firmenkunden

Was muss ich bei der Änderung von Bankverbindungen in Zahlungsverkehrsprogrammen beachten?

Ersetzen Sie in Ihren Zahlungsverkehrsprogrammen die Bankleitzahl der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland (alt: 41651770) bzw. der Sparkasse Mitten im Sauerland alt (46451012) durch die Bankleitzahl der Sparkasse Mitten im Sauerland neu (46650005). Bei Änderungen muss grundsätzlich die Kontonummer und die Bankleitzahl bzw. die IBAN in Gänze geändert werden. Bei Nachfragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

Darf ich Geschäftsunterlagen, auf denen meine alte Bankverbindung aufgedruckt ist, weiterhin nutzen?

Restbestände an Briefbögen mit alten Kontodaten können Sie nach der technischen Fusion aufbrauchen. Wir leiten Zahlungen automatisch richtig weiter. 

Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, nur die neue IBAN, die BIC (WELADED1ARN) sowie die neue Bezeichnung „Sparkasse Mitten im Sauerland“ zu verwenden.

Was ist bei Zahlungen mit Doppel-Zeichnungsberechtigung zu beachten?

Zahlungen, die über das Online-Banking mit chipTAN oder der pushTAN-App eingereicht werden und die von zwei Teilnehmenden zu autorisieren sind, müssen bis spätestens zum 17. Oktober 2025, 12 Uhr, vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nicht verarbeitet werden und müssen erneut eingereicht werden.

Ich reiche meine Zahlungen über das Electronic-Banking-Verfahren EBICS ein. Wie ist die Vorgehensweise zur Fusion?

Als Nutzerin oder Nutzer des EBICS-Verfahrens erhalten Sie von uns bis Ende Oktober neue Zugangsdaten für den EBICS-Server der Sparkasse Mitten im Sauerland sowie weitere Informationen über den Wechsel.

Letzter Sendetermin für Ihre Zahlungen vor der technischen Fusion ist der 17. Oktober 2025, 12 Uhr. Achten Sie bitte darauf, neben den Zahlungen auch alle benötigten elektronischen Unterschriften vor diesem Termin mitzusenden. Teilautorisierte Zahlungen können nach der Umstellung nicht verarbeitet werden und müssen erneut eingereicht werden. 

Am 20. Oktober 2025 rufen Sie bitte noch einmal mit den alten Zugangsdaten der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland bzw. der Sparkasse Mitten im Sauerland (alt) Ihre Kontoumsätze ab und wechseln danach auf die neuen Zugangsdaten der Sparkasse Mitten im Sauerland inklusive des Wechsels auf Ihre neue IBAN.

Ich arbeite mit einem Service-Rechen-Zentrum (z. B. DATEV / Land-Data usw.) zusammen. Was ist hier zu beachten?

Ausführung von Zahlungen:
Der letzte Termin für die Freigabe Ihre Zahlungen vor der technischen Umstellung ist der 17. Oktober 2025, 12:00 Uhr. Achten Sie bitte darauf, neben den Zahlungen auch alle benötigten elektronischen Unterschriften vor diesem Termin mitzusenden bzw. Ihren unterschriebenen Begleitzettel rechtzeitig einzureichen, damit Ihre Zahlung von unseren Mitarbeitenden freigegeben werden kann.

Informieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner Ihres Service-Rechenzentrums (z. B. über Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater) rechtzeitig über die anstehende Fusion und teilen Sie Ihre neue IBAN mit.

Zahlungen, die bis Freitag 12:00 Uhr nicht freigegeben wurden, gelangen nicht zur Ausführung und müssen am 20. Oktober erneut eingereicht werden.

Abruf von Umsatzinformationen:
Am 20. Oktober 2025 ruft Ihr Service-Rechenzentrum letztmalig Ihre Kontoumsätze mit der alten IBAN der ehemaligen Sparkasse Hochsauerland und der Sparkasse MItten im Sauerland (alt)  ab. Nach diesem Abruf muss zwingend Ihre neue IBAN im System des Service-Rechenzentrums hinterlegt werden, damit die Umsatzinformationen bei Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin zugeordnet werden können.

Informieren Sie hierfür Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater möglichst frühzeitig über die anstehende Fusion und teilen Sie Ihre neue IBAN mit, damit eine nahtlose Weiterverarbeitung Ihrer Kontoumsätze gewährleistet wird.

Ich nutze ein Kartenbezahlterminal. Was gibt es hier zu beachten?

Bitte teilen Sie Ihrem Terminalanbieter bzw. Netzbetreiber zeitnah Ihre neue IBAN mit und informieren Sie ihn, dass er für Gutschriften nach der technischen Fusion (ab 20.10.2025) ausschließlich die neue IBAN verwenden soll.

Haben Sie Ihr Kartenterminal direkt über die Sparkasse Hochsauerland oder die Sparkasse Mitten im Sauerland (alt) bezogen, kümmern wir uns für Sie um die fristgerechte Änderung der IBAN.

Was ist bei der Nutzung von Online-Banking-Software zu beachten?

Wenn Sie eine Banking-Software nutzen, ist es erforderlich, die Zugangsdaten und die neue IBAN ab dem 20. Oktober 2025 anzupassen. Nutzen Sie eine Online-Banking-Software, z. B. Proficash, Datev, Esys o.ä., wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kundensupport der Banking-Software.

Was geschieht mit meinen laufenden Abbuchungen?

Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten Kontonummer/IBAN/BLZ eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gutschriften und Lastschriften daher nicht. Bitte denken Sie dennoch daran, Ihre neuen Kontodaten an Zahlungspartner weiterzugeben. Bei vielen Zahlungsverkehrspartnern können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im jeweiligen Online-Portal hinterlegen.

Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihre Zahlungsverkehrspartner schriftlich mit diesem Musterschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren.

Ich bin Zahlungsempfänger / Einreicher einer Lastschrift. Was ist zu beachten?

Es besteht kein Handlungsbedarf, sowohl die Mandate für SEPA-Firmenlastschriften als auch SEPA-Basislastschriften behalten ihre Gültigkeit. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab der technischen Zusammenführung Ihre neue Bankverbindung an.

Wie reiche ich Zahlungsverkehrsdateien ein?

Bitte übertragen Sie ab der technischen Fusion nur noch Zahlungsverkehrsdateien (Lastschriften, Überweisungen (SEPA), Auslandszahlungen (non-SEPA)) an uns, die Ihre neue IBAN beinhalten. Zahlungsverkehrsdateien mit alter IBAN können ab dem 19.10.2025 nicht mehr verarbeitet werden.

Ich habe weitere Fragen. An wen wende ich mich?

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unsere Homepage oder eine E-Mail an info@sparkasse-mis.de. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr Kontakt zu uns

Ändern sich die E-Mailadressen und Telefonnummern meiner Ansprechpartner:innen?

Ab dem 20. Oktober 2025 erreichen Sie uns über die zentrale Rufnummer 0291 208-0. 

Die E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner:innen sind nach dem folgenden Format aufgebaut:
Name: Max Mustermann; E-Mail: max.mustermann@sparkasse-mis.de.

Bis auf weiteres leiten wir E-Mails an die alten Adressen noch für Sie weiter.

Wie erreiche ich die Sparkasse Mitten im Sauerland im Internet?

Nach der technischen Fusion gilt die einheitliche Adresse www.sparkasse-mitten-im-sauerland.de. Die alten Adressen www.sparkasse-hochsauerland.de und www.sparkasse-arnsberg-sundern.de werden bis auf weiteres automatisch hierauf umgeleitet.

Ändert sich etwas an den Servicezeiten der Standorte?

Unsere Standorte bleiben mit Ihren persönlichen Beraterinnen und Beratern bestehen. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten von 8 bis 18 Uhr. Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin finden Sie im Online-Banking. Die Servicezeiten der einzelnen Filialen finden Sie im Filialfinder.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Zusätzlich zur Beratung in den Filialen erreichen Sie uns über die folgenden Kanäle:

  • KundenServiceCenter Sparkasse Mitten im Sauerland: 0291 208-0 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) oder  info@sparkasse-mis.de
  • Sperr-Notruf für Online-Banking und Karten: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116)
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