Jetzt noch bis zum 31.12. staatliche Förderungen von bis zu 488 Euro1 für dieses Jahr sichern. Die Förderungen1 unterstützen Sie beim schnelleren Aufbau von Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind deutlich höher als bisher. Damit profitieren jetzt noch mehr Menschen von der Förderung. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.
Profitieren Sie mit LBS-Bausparen auf dem Weg zum eigenen Zuhause gleich mehrfach von staatlichen Förderungen1 wie:
So können Sie schneller Eigenkapital aufbauen oder die Fördergelder zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche nutzen.
Prüfen Sie gleich im Rechner, wie viel Förderung Sie erhalten können.
Diese Förderungen sind möglich: zehn Prozent Wohnungsbauprämie auf jährliche Einzahlungen bis maximal 700 Euro. Neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf jährlich maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen. Bis zu 175 Euro Wohn-Riester-Förderung jährlich. Für unter 25-Jährige gibt es einen einmaligen Starterbonus von 200 Euro im ersten Jahr.1
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Der nächste Schritt in Richtung Wohneigentum. Der Staat fördert1 die Einzahlung von bis zu 700 Euro auf Ihren Bausparvertrag mit 10 Prozent Prämie jährlich. Sie sind bei Vertragsabschluss noch unter 25 Jahre? Dann können Sie die Bausparsumme inklusive Wohnungsbauprämie nach 7 Jahren für alles nutzen – auch wenn Sie keine Immobilie erwerben wollen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen ist immer eine gute Idee. Dazu gibt es vom Staat oft 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage obendrauf, wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. Davon können seit diesem Jahr noch mehr Menschen profitieren.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Blicken Sie entspannter in die Zukunft. Der Staat fördert Wohn-Riester-Bausparverträge oft schon bei kleinerer Sparleistung mit der vollen Zulage1. Und für alle unter 25 gibt es zusätzlich noch den einmaligen 200-Euro-Einsteigerbonus.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.